Freistellung im Schulsport

Natürlich möchten wir, dass alle Schülerinnen und Schüler bei guter Gesundheit am Sportunterricht aktiv teilnehmen können.

Aber manchmal steht dem ein "handicap" entgegen, z.B. eine vorübergehend eingeschränkte Sportfähigkeit oder sogar ein gänzliches Sportverbot.

Dazu hat das Schulministerium im entsprechenden Erlaß einen schulamtlichen Vordruck bereit gestellt, auf dem der behandelnde Arzt sehr genau attestieren kann, was genau der Schüler darf und was nicht.

Dieses Formular ist eine große Hilfe und wird mittlerweile auch von den Ärzten gerne benutzt, da sie ja aus gesundheitlichen Gründen einem weiteren Sporttreiben ihres Patienten gegenüber nicht abgeneigt sind.