Elterninformation vom 23. April

23.04.2020 10:17

Liebe Eltern, liebe Schülerinnnen und Schüler,

 

endlich ist wieder etwas Leben im Schulgebäude, die Abiturienten werden in ihren Prüfungsfächern in 4 Räumen unterrichtet. Trotzdem kann längst nicht von Normalität die Rede sein. Alle Tische stehen weit auseinander, jeder Raum hat seinen eigenen Eingang und Ausgang. Frau Stellberg und Herr Radek haben gestern als Elternvertreter die hygienischen Voraussetzungen in der Schule in Augenschein genommen und waren sehr angetan.

 

Welche Stufe als nächstes kommt, wissen wir leider noch nicht. Gerne würden wir schon konkreter planen. Solange werden alle nach wie vor mit Aufgaben versorgt. Für die Lehrer ist der Aufwand erheblich höher da ein Kollege mit z.B. 8 Lerngruppen ca. 200 Ergebnisse sichten muss. Eine persönliche Rückmeldung zu den gemachten Aufgaben kann daher leider nicht erfolgen.

 

Leider können wir Ihnen noch keine Antwort auf Fragen zu Praktika in der 8 und EF oder der nach den Sommerferien anstehende Fahrtenwoche geben.

 

Elternsprechtag:

 

Der für den 27. April angesetzte Elternsprechtag muss entfallen. Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, vereinbaren Sie einen Telefontermin per Mail direkt mit dem jeweiligem Kollegen. Wir gehen davon aus, dass in diesem Schuljahr alle Schüler versetzt werden. Für die Oberstufe kommen modifizierte Vorgaben zur Anwendung.   

 

Aufgabenformat:

 

In den Klassen 5 bis 9 gibt es am Montag die Aufgaben der Nebenfächer gesammelt vom Klassenlehrer. Diese sollen bis zum 9. Mai an die entsprechenden Kollegen zurückgesendet werden.

 

Um Unsicherheiten zu vermeiden, hier nochmal Auszüge aus den Vorgaben des Ministeriums, diese finden Sie auch auf der Internetseite des Schulministeriums:

 

Wie werden die Lernangebote aus der Zeit des Ruhens des Unterrichts bewertet?

 

In dieser FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hat das Schulministerium NRW hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben in der Regel keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen.

Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die in Kürze anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht (also in die „Somi-Noten“) miteinfließen können.

Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden selbstverständlich nicht in die Zeugnisnote einbezogen.

Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre.

In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

 

Sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, alle Aufgaben zu erledigen oder ist das freiwillig?

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Zeiträumen des Ruhens des Unterrichts aus Infektionsschutzgründen nicht um Ferien handelt, die der Erholung dienen.

Gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 SchulG haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Die Aufgabenerledigung kann daher erwartet werden. Sie unterstützt die Aufgabenerfüllung der Schule und erleichtert das Erreichen von Bildungszielen nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Aufgabenerledigung liegt vor diesem Hintergrund im hohen Maße im Eigeninteresse der Schülerinnen und Schüler.

 

Viele Grüße

Sven Dombrowski und Miriam Haarbach

Schulleitung Evangelisches Gymnasium Meinerzhagen

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