Handy-Nutzungsordnung am EGM

01.09.2023 06:00

Laut Beschluss der Schulkonferenz vom 25. April 2023 ist eine Handy-Nutzungsordnung in Kraft gesetzt.

Näheres entnehmen Sie bitte der Info HIER.

 

Versicherungsfragen

 

Bereits mehrfach wurden dem Schulträger Handydiebstähle während des Sportunterrichts gemeldet, mit der Bitte den entstandenen Schaden über die bestehende Verwahrungsversicherung zu regulieren.

 
Die Verwahrungsversicherung gilt ausschließlich für die persönliche Garderobe der Schülerinnen und Schüler. Die Höchsthaftungssumme beträgt 155,00 Euro. Da Handys ausdrücklich nicht mit versichert sind, ist eine Regulierung über die Verwahrungsversicherung nicht möglich.
 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Schmuck, Handys und andere Wertgegenstände auf eigenes Risiko mit zum Unterricht gebracht werden. Insbesondere die Sportlehrerinnen und Sportlehrer sind grundsätzlich nicht zur Verwahrung verpflichtet. Wird eine Ablagemöglichkeit oder Wertkästchen zur Verfügung gestellt, muss dieses weder eingeschlossen noch durch die Lehrkraft ständig im Auge behalten werden, wenn ein Zugriff Dritter nicht ohne weiteres möglich ist (Landgericht Wuppertal, Az. 16 O 56/07)

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